Wolf Sylvie Rotzetter
09.09.2021

13 dringliche Massnahmen zum Schutz der Umwelt und des Baukulturerbes

Der WWF Freiburg, Pro Fribourg, Pro Natura Freiburg, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL), der Verkehrs-Club Schweiz der Schweiz (VCS), Kultur Natur Deutschfreiburg (KUND), BirdLife und der Cercle Ornithologique de Fribourg (COF) haben heute eine Medienkonferenz abgehalten, um einerseits das ECOFORUM als neue Gruppierung ihrer Organisationen und andererseits ihr Manifest mit 13 dringlichen Massnahmen vorzustellen, welche der Kanton während der nächsten Legislatur (2022-2026) umsetzen soll.

Nicole Camponovo, Geschäftsführerin von WWF Freiburg, und Franz-Sepp Stulz, Präsident von KUND, sprachen als Vertreter der acht Mitgliedorganisationen das Ecoforum.

Alle Mitgliedorganisation haben in ihren jeweiligen Bereichen für den Kanton Freiburg einen sehr grossen Nachholbedarf und eine oft mangelhafte Einhaltung gesetzlicher Vorgaben festgestellt. Sie haben sich deshalb zum Ecoforum zusammengetan und ein Manifest an die Adresse der künftigen Behördenvertreter*innen sowie der kantonalen und kommunalen Verwaltungen formuliert.

Das neu gegründete Ecoforum hat als erstes eine Liste der dringlichen Massnahmen in den Bereichen des Naturschutzes, des Umweltschutzes, des Landschaftsschutzes und des Schutzes des Baukulturerbes erstellt, welche von den Behörden spätestens bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode (2026) umgesetzt werden sollen.

Für diese dreizehn Massnahmen hat der Kanton eine gesetzliche Pflicht, zu deren Umsetzung er oft die Fristen nicht einhält. Grund dafür ist nicht selten ein Mangel an finanziellen und personellen Mitteln in den zuständigen Ämtern der Verwaltung.

Jede Massnahme erläutert die Problematik, erklärt die Situation im Kanton Freiburg und schliesst mit den Forderungen unserer Organisationen. Nachfolgend eine Zusammenfassung einiger dieser Massnahmen aus unserem Manifest:

  • Massnahme 2 – Die Inventare der Biotope und der Moorlandschaften von nationaler Bedeutung umsetzen

Mit den fünf Bundesinventaren geschützter Biotope – Trockenwiesen und -weiden, Hochmoore, Flachmoore, Auen sowie Amphibienlaichgebiete – und dem Bundesinventar der Moorlandschaften sollen die für die Natur wertvollsten Lebensräume der Schweiz geschützt werden. Die Objekte wurden vom Bund bezeichnet, die Durchführung von Schutz- und Unterhaltsmassnahmen, und damit ihre vollständige und langfristige Sicherung obliegt jedoch den Kantonen. Freiburg ist mit dieser Aufgabe dramatisch im Rückstand, denn gemäss einem Bericht des BAFU ist die Schutzlegung nur für eine sehr geringe Anzahl der Objekte abgeschlossen.

Wir verlangen den Schutz der Objekte von nationaler Bedeutung, indem für jedes Objekt ein Managementplan erstellt wird und indem wir die periodischen Berichte an den Bund erhalten.

  • Massnahme 5 – Den Gewässerraum (GWR) verbindlich festlegen und seine Einhaltung überwachen

Die Kantone sind verpflichtet, den Flächenbedarf der Oberflächengewässer bis Ende 2018 festzulegen. Freiburg ist damit in Verzug. Die Daten für alle Freiburger Fliessgewässer wurden den Gemeinden erst im Frühjahr 2021 zur Verfügung gestellt. Damit der GWR jedoch verbindlich ist, muss er in den kommunalen Nutzungsplan (NP) aufgenommen werden. Solange das nicht der Fall ist, sind auch die für die landwirtschaftliche Nutzung geltenden Regeln nicht verbindlich. Wir verlangen, dass der Kanton die Gemeinden bei der Aufnahme der GWR in die NP fachlich und finanziell unterstützt und dass die in den GWR zulässige Nutzung regelmässig überwacht wird.

  • Massnahme 10 – Die Landschaftsschutzbestimmungen des NatG auf der kantonalen und kommunalen Ebene umsetzen

Natur- und Landschaftsschutzgesetz beauftragt seit 2014 die kantonalen Behörden, im Richtplan Leitlinien für den respektvollen Umgang mit der Landschaft zu erlassen, und die Gemeinden, griffige Landschaftsschutzzonen in ihre Zonenpläne aufzunehmen. Wir fordern, dass die gesetzlichen Landschaftsschutzbestimmungen endlich umgesetzt und mit finanzieller und personeller Unterstützung des Staates grundeigentümerverbindliche Landschaftsschutzzonen geschaffen werden.

  • Massnahme 11 – Eine qualitätsvolle Baukultur unterstützen – Das Erbe von morgen aufbauen

Der Qualitätsverlust unserer bebauten Umwelt, die Banalität von Neubauten und die Zerstörung des historisch Gewachsenen hat zum heutigen lamentablen Zustand geführt. Wir erwarten vom Staat, dass er die Baukultur umgehend fördert und unpassende Projekte auf kantonaler und kommunaler Ebene nicht bewilligt.

  • Massnahme 13 – Ein Moratorium für den Ausbau der Strasseninfrastruktur ausrufen

Unsere Behörden müssen Mut und Weitsicht an den Tag legen. Alle Strasseninfrastrukturprojekte sind unverzüglich einzufrieren und die dafür vorgesehenen Mittel in aktive und kohlenstoffarme Projekte für geteilte Mobilität zu verwenden.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Ecoforum Fribourg
1700 Fribourg
Email: @email

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Manifest