Eolien Matthias Sorg

Stellungnahmen

Pro Natura Freiburg gibt der Natur eine Stimme, indem sie aktiv an Vernehmlassungen teilnimmt und ihre Meinung zu den jeweiligen Projekten abgibt. Entdecken Sie auf dieser Seite eine Übersicht über unsere wichtigsten Stellungnahmen. Sie können die vollständigen Stellungnahmen auch unten auf der Seite herunterladen.
Änderungen des kantonalen Richtplans (2022)

Wir begrüssen den Eintrag der Landschaften von kantonaler Bedeutung (LKB) in den RPKant, bedauern jedoch, dass die Konflikte zwischen diesen Blättern und den anderen neuen Projektblättern oder den Projektblättern, die auf ein höheres Koordinationsniveau verschoben wurden, nicht analysiert worden sind. Ausser den Blättern, die sich auf die LKB beziehen, geht es bei der Mehrzahl der von dieser ersten Änderung des RPKant betroffenen Blätter um die Entwicklung von neuen Tourismus- oder Strassenprojekten. Pro Natura schliesst daraus, wo für den Staatsrat die Prioritäten liegen und bedauert dies. Wir stehen vor einer Klimakrise und einer Krise der Biodiversität. Trotzdem unterstützt der Kanton Freiburg, statt sich an die Bewältigung der Gründe für diese zwei Katastrophen zu machen, eine übertriebene Entwicklung der Tourismus- und Strasseninfrastrukturen, zwei Bereiche, die eine starken Einfluss auf das Klima und die Biodiversität haben! Es ist dringend, dass die Freiburger Behörden einen anderen Standpunkt einnehmen, und die Fragen zum Klima und der Biodiversität in die Gesamtvision zur Entwicklung des Kantons integrieren, und nicht nur von Fall zu Fall am Rande von Bewilligungsverfahren von Projekten.

Regionaler Richtplan Saane (2022)

Dem Projekt "Errichtung des Saanewegs" stehen wir sehr kritisch gegenüber. Der Bau von neuen Wanderwegen entlang des rechten Saaneufers wäre eine Quelle von Störungen für diese natürliche Umgebung. Es ist wesentlich, nicht zugängliche Räume zu erhalten, die entlang dieser Achse gänzlich der freien Entfaltung der Natur überlassen werden. Wir schlagen daher vor, auf dieses Projekt zu verzichten.
Wir erinnern daran, dass es unerlässlich ist, eine Bedarfsstudie auf kantonaler Ebene zu machen, bevor neue Mountainbike-Trails geplant werden. Mountainbiken ist eine sehr grosse Störungsquelle für die Fauna, daher muss seine Ausübung auf Orte konzentriert werden, deren Wert für die Natur bereits durch touristische Einrichtungen beeinträchtigt ist. Wir sind auch gegen Trail-Projekte, die Gebiete über die Bergrücken verbinden wollen. Die Entwicklung von solchen Routen wird es in keinem Fall erlauben, Naturstätten aufzuwerten.

Stellungnahme zu den Windkraftprojekten des Kantons (2021)

Pro Natura Freiburg unterstützt die Energiewende, die durch Reduktion des Konsums und durch Ausbau der Nutzung von erneuerbaren Energien erfolgen muss. Sie fordert eine Energiewende, die nicht auf Kosten der Natur und Landschaft realisiert wird. Deshalb ist Pro Natura Freiburg nicht gegen die Errichtung von Windkraftwerken, solange diese eine bestimmte Anzahl von Kriterien erfüllen.

Entwurf des Tourismusgesetzes (2021)

Die Tourismusbranche hat einen starken Einfluss auf die Umwelt. Das neue Gesetz wäre eine Gelegenheit gewesen, die Grundlagen für eine umwelt-, natur- und landschaftsfreundliche Entwicklung des Tourismus in der Freiburger Gesetzgebung zu verankern. Aber weit gefehlt! Im Gegenteil: Die neue Fassung nimmt keinen Bezug mehr auf Aspekte der Natur und Landschaft. Der im aktuellen Gesetz enthaltene Grundsatz einer mit dem Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft verträglichen Tourismusentwicklung wurde gestrichen. Dies lässt Pro Natura Freiburg und WWF Freiburg befürchten, dass in den letzten geschützten Gebieten des Kantons touristische Infrastrukturen entstehen sollen.

Kantonaler Klimaplan (2021)

Pro Natura Freiburg begrüsst die Vernehmlassung und betont, wie wichtig es für diese entscheidende Herausforderung ist, realistische und erreichbare Ziele zu setzen. Das Anstreiben der Klimaneutralität des Kantons bis 2050 ist ein lobenswertes Ziel. Angesichts des Klimanotstandes sind jedoch ambitioniertere Ziele notwendig. Eine weitere Schwäche ist das Budget für die Umsetzung des Klimaplans: Es scheint weitgehend unzureichend. Zuletzt lassen das Fehlen von quantifizierten Zielen und die Überrepräsentation von Anreizmassnahmen den Eindruck eines zurückhaltenden Klimaplans erwecken, der nicht über die Mittel verfügt, seine Ziele zu erreichen.

Agglomerationsprogramm der vierten Generation (2021)

Die Stellungnahme befasst sich ausschliesslich mit den Natur- und Landschaftsaspekten des AP4. Pro Natura Freiburg bedauert, dass die Biodiversität keine eigene Rubrik erhalten hatte und dass der Massnahmenkatalog nicht konkreter ist. Weiter scheint es so, dass « natürliche » Zonen als Erholungsgebiete betrachtet werden. Für bestimmte empfindliche Naturräume bräuchte es jedoch begleitende Massnahmen oder gar Zutrittsverbote. Das Kapitel, das sich mit der Natur innerhalb der Stadt befasst, geht nicht zufriedenstellend auf das Problem der Lichtverschmutzung und die Pflege von Grünflächen, die die Biodiversität fördern, ein. Die Sektion unterbreitete deshalb mehrere Vorschläge, um diese Unzulänglichkeiten zu beheben. Zuletzt lehnt Pro Natura in ihrer Stellungnahme die Inbetriebnahme eines Schiffes auf dem Schiffenensee und die Strassenverbindung Marly-Matran ab.

Biodiversitätsstrategie (2021)
  • Wir erkennen die Qualität der Arbeit an. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind zum grössten Teil sehr sachdienlich, es ist jetzt wichtig, sie schnell umzusetzen.
  • Die Massnahmen müssen jetzt auf der Basis von ökologischen und nicht ökonomischen oder politischen Kriterien priorisiert werden.
  • Grundsätzlich dürfen sich die Massnahmen nicht auf Konzepte begrenzen, sondern bindende Aspekte einbeziehen.
  • Vor der Konsultation in grossem Massstab hätte eine "technische" Befragung gemacht werden müssen, um die Massnahmen vom biologischen Standpunkt aus einzuschätzen.
  • Die auf legalen Auflagen basierenden Massnahmen sind nicht verhandelbar und dürften nicht einmal in die Vernehmlassung geschickt werden müssen.
  • Methodik: die grosse Zahl der Massnahmen müssten auf der Basis von ökologischen, nicht ökonomischen oder politischen Kriterien priorisiert werden.
  • Auf eine den vorgeschlagenen Massnahmen angemessene Finanzierung muss geachtet werden.
  • Gewisse Massnahmen sind eigentlich Untermassnahmen eines allgemeineren Konzepts. Man müsste daher die Massnahmen in Hauptzwecke und gezielte Massnahmen einteilen.
  • Eine Einteilung in Aktionsbereiche würde die Lesbarkeit verbessern.
  • Dir genetische Vielfalt ist in dieser Strategie Biodiversität komplett abwesend.
  • Den betreffenden Personen muss ermöglicht werden, Kenntnisse in Biodiversität zu erlangen (z.B. an der Universität).
Sachplan für die Gewässerbewirtschaftung (2021)

Enthält der Sachplan auch eine grosse Zahl an Prinzipien und Zielen, die langfristig entscheidend für das Wohlergehen des Freiburger Wasserläufe sind, muss man doch unterstreichen, dass dieser Sachplan überhaupt keinen bindenden Wert hat, und dass es jetzt darum geht, sicherzustellen, dass der kantonale Richtplan sowie die kantonalen Rechtsvorschriften dementsprechend angepasst werden.

Wir haben ausserdem bemerkt, dass Fragen in Zusammenhang mit dem Naturschutz gar nicht in diesem wichtigen Dokument erscheinen. Wir denken da an den Schutz der Auengebiete von nationaler und kantonaler Bedeutung oder an das Fischereimanagement der Flüsse und Seen. Wir sind uns bewusst, dass diese Themen in den Bereich einer anderen kantonalen Behörde, nämlich des Amts für Wald und Natur (WNA), fallen, jedoch wie im SPGE bemerkt, ist das WNA in 41% der Massnahmen involviert. Für alle anderen Massnahmen ist eine Koordination mit oder zwischen anderen Einheiten des Staats oder mit den Gemeinden notwendig.

Regionaler Richtplan Greyerz (2021)

Der regionale Richtplan Greyerz berücksichtigt nur unvollständig die Herausforderungen, die sich für den Schutz der natürlichen Ressourcen auf regionalem Niveau stellen, insbesondere für die Biodiversität. Der Schutz der Biodiversität und des Naturerbes im Allgemeinen ist ein wichtiger Punkt der Raumplanung, dieses Thema wird im kantonalen Richtplan jedoch nicht hervorgehoben. Die ARG (Association Régionale de la Gruyère) hätte die Gelegenheit des RRP ergreifen können, eine Vision zu liefern und strategische und prioritäre Ausrichtungen für das Naturerbe zu entwerfen, wie sie es für den Tourismus oder die Mobilität macht. Ein offensichtlicher Mangel besteht darin, dass Fragen zur Natur, da wo sie am wichtigsten sind, nämlich in den Voralpen, kaum berücksichtigt und nicht lokalisiert werden. Tatsächlich wird auf die Voralpen nur im Rahmen von Fragen, die sich auf die Entwicklung von touristischen Infrastrukturen beziehen, eingegangen, aber ihr Wert für die Natur an sich wird nicht hervorgehoben. Das Thema der ökologischen Infrastruktur, ein auch vom Bund aufgenommenes Problem, wird praktisch nicht integriert, obwohl es besonders im Bereich der Raumplanung sehr wichtig werden wird. Die strategische Vision für den Greyerzersees, der ausschliesslich als «ein Raum von Entspannung und Aktivitäten» dargestellt wird, verschleiert vollkommen seine Bedeutung für die Natur. Tatsächlich werden weder Vision noch Prioritäten für die Natur aufgeführt. Dabei wäre dies die Gelegenheit, z.B. die Zone WZVV zu verschärfen (Einführung von Schifffahrtsrestriktionen, Vergrösserung der Zone, etc.).

Kantonaler Richtplan (2018)

Wir begrüssen den im kantonalen Richtplan (KRP) ausgedrückten Willen, die Umwelt und die natürlichen Ressourcen zu bewahren und schädliche oder störende Beeinträchtigungen zu verhindern, wie z.B. im Strategieabschnitt ausgeführt. Trotzdem, nach dem Studium der verschiedenen Merkblätter (Urbanisierung, Tourismus, Energie) kommen wir nicht umhin festzustellen, dass auf den Naturschutz nur in sehr begrenztem Ausmass eingegangen wird. Ausser diesem qualitativen Aspekt stellen wir mit Beunruhigung die im KRP vorgesehene sehr grosse Anzahl von Projekten zur Entwicklung von Infrastrukturen zur Energieproduktion, für Freizeitaktivitäten oder für das Transportwesen fest. Eine solche Vielfalt von Bauvorhaben über den ganzen Kanton verteilt führt zu einem Verlust von Lebensraum und beträchtlichen Störungen für die Fauna und Flora sowie zu einer Beeinträchtigung der Freiburger Landschaft, die der KRP jedoch versäumt einzuschätzen. Andererseits wird auf den Schutz und die Förderung von ökologischen Infrastrukturen (Aufforstungen, Wildbrücken, Trittsteinbiotope, Ruhezonen) nur am Rande eingegangen, und fast kein konkretes Projekt findet sich im KRP.

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