Einhaltung der Pufferzonen in der Landwirtschaft
Das Ausbringen von Dünger in Form von Gülle, Mist oder Kunstdünger ist eine gängige Praxis um die Fruchtbarkeit des Landwirtschaftsflächen zu erhalten. Es bedingt jedoch die Einhaltung von gewissen Regeln um die Risiken für die Umwelt zu begrenzen. Gemäss der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) muss ein Pufferstreifen von einer Mindestbreite von 3 Metern ohne Dünger und Spritzmittel entlang von offenen Gewässern, Hecken und Feldgehölzen eingehalten werden. Diese Vorschriften werden in der Direktzahlungsverordnung (DZV) präzisiert. Damit die Landwirte Direktzahlungen erhalten, müssen diese Bedingungen von ihnen unbedingt eingehalten werden.
Risiken für die Umwelt
Eines der Hauptprobleme des übermässigen Eintrags von Nährstoffen ist, dass dies gewisse Pflanzenarten begünstigt. Daraus ergibt sich eine Verarmung der Pflanzenzusammensetzung, auf Kosten der seltensten und empfindlichsten Arten, was zu einem Biodiversitätsverlust auf allen Ebenen führt. Das Ausbringen in der Nähe von Fliessgewässern ist wegen dem offensichtlichen Risiko einer Gewässerverschmutzung problematisch.
Eine besorgniserrgende Bestandesaufnahme
Pro Natura Freiburg hat zwischen 2014 und 2015 eine Studie zur Einhaltung der Pufferstreifen durchgeführt. Das Resultat ist beunruhigend: von den 138 im Kanton kontrollierten Flächen enthielten 60% einen nicht konformen Pufferstreifen. Die Überschreitungen betreffen mehr als 18% der 27'086 Metern überprüfter Streifen. Weitere Studien wurden durch andere Sektionen von Pro Natura und den WWF durchgeführt, was zeigt, dass das Problem auch ausserhalb des Kantons besteht.
Weiterführende Informationen
Info
Die Resultate der Studie von 2014 und 2015 durch Pro Natura Freiburg sind im Bericht detailliert aufgeführt, der hier untenstehend heruntergeladen werden kann (nur auf Französisch).